Leichte Sprache

Herzlich willkommen
auf der Internet-Seite
Toolbox digitale Barrierefreiheit
Das Wort Toolbox ist englisch.
Man spricht es so aus: Tuul-Boks.
Es bedeutet Werkzeug-Kasten.

In der Toolbox gibt es viele Tipps.
Die Tipps helfen, damit Internet-Seiten, Computer-Programme und Apps auf dem Smartphone oder auf dem Tablet barrierefrei werden.
Es gibt zum Beispiel Anleitungen, Lern-Videos und Tests für Barrierefreiheit.
Digitale Barrierefreiheit bedeutet:
Die Internet-Seiten und Computer-Programme sind so,
dass Menschen mit Behinderungen
alles gut benutzen und verstehen können.

Zum Beispiel:
- Blinde Menschen können sich die Internet-Seite vorlesen lassen.
- Menschen, die die Hände nicht gut bewegen können,
können die Internet-Seite auch ohne Computer-Maus benutzen.

- Auf der Internet-Seite gibt es Informationen in Leichter Sprache und Videos mit Gebärden-Sprache.
Viele Internet-Seiten, Apps und Produkte müssen barrierefrei sei.
Das steht in den Gesetzen.
Das Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz

Im Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz steht:
Internet-Seiten und Apps von Ämtern und Behörden müssen barrierefrei sein.
In der Verordnung für Barrierefreie Informations-Technik stehen Regeln für barrierefreie Internet-Seiten und Apps.
Alle Ämter und Behörden müssen sich daran halten.
Die Abkürzung für Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz ist BGG.
Das BGG gilt für alle Ämter und Behörden von der Bundes-Regierung in Deutschland.
Zum Beispiel für die Bundes-Ministerien.

Die Bundes-Länder haben eigene Gesetze.
Die Gesetze haben unterschiedliche Namen.
In manchen Bundes-Ländern heißt das Gesetz auch Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz.
In manchen Bundes-Ländern ist der Name anders.
Die Gesetze von den Bundes-Ländern gelten für:
- die Ämter und Behörden in dem Bundes-Land
- die Verwaltungen in Städten und Gemeinden
Die Gesetze in den Bundes-Ländern legen fest:
Internet-Seiten und Apps von Ämtern und Behörden müssen barrierefrei sein.
Das Barrierefreiheits-Stärkungs-Gesetz
Das Barriere-Freiheits-Stärkungs-Gesetz gilt für private Firmen.

In diesem Gesetz steht:
Bestimmte Produkte und Dienstleistungen von privaten Firmen müssen barrierefrei sein.
Diese Produkte müssen zum Beispiel barrierefrei sein:
- Computer
- Handys und Tablets
- Fernseher

Diese Dienstleistungen müssen zum Beispiel barrierefrei sein:
- im Internet einkaufen
- am Geld-Automaten Geld abheben
- ein Ticket für den Zug kaufen
Dazu gehören auch Internet-Seiten.
Zum Beispiel Online-Shops.
Ein Online-Shop ist eine Internet-Seite, wo man etwas kaufen kann.

Aber in den Gesetzen steht nicht, mit welcher Technik die Barrierefreiheit gemacht werden soll.
Dafür gibt es die Tipps und Anleitungen in der Toolbox.
Die Internet-Seite Toolbox digitale Barrierefreiheit
gibt Tipps für Barrierefreiheit.
Die Tipps sind für verschiedene Personen:

- Menschen in Firmen und Behörden
- Fachleute für Computer-Programme
- Personen, die Texte schreiben
- Personen, die für die Computer in einer Firma zuständig sind.
Diese Personen kaufen auch neue Computer und Computer-Programme für die Firma.
Alle diese Personen sollen etwas über Barrierefreiheit wissen.
Es gibt verschiedene Arten von Tipps in der Toolbox:

- Texte zum Lesen
- Apps zum Ausprobieren
- Videos zum Anschauen
- Poster zum Aufhängen
- Gute Beispiele für Barrierefreiheit
Wir arbeiten immer weiter an der Toolbox.
Es kommen oft neue Tipps dazu.
Die Bundes-Fachstelle Barrierefreiheit und das Kompetenzzentrum Barrierefreiheit Volmarstein machen zusammen die Internet-Seite Toolbox.
Bundes-Fachstelle Barrierefreiheit

Viele Menschen wollen wissen:
Wie macht man die Umwelt barrierefrei?
Wie können Menschen mit Behinderungen ohne Probleme:

- Infos bekommen.
- bei Veranstaltungen mitmachen.
- im Internet surfen.
- öffentliche Orte erreichen.
- unterwegs sein.
- Gesellschaft und Politik mitgestalten.

Ämter, Behörden und Vereine und Firmen haben auch oft Fragen zur Barrierefreiheit.
Die Bundes-Fachstelle Barrierefreiheit gibt Antworten auf diese Fragen.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wissen sehr viel über Barrierefreiheit.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sammeln Infos zum Thema Barrierefreiheit.
Das Ziel von der Bundes-Fachstelle ist:
Alle Menschen sollen gut Bescheid wissen über Barrierefreiheit.

- Die Bundes-Fachstelle berät die Regierung und die Ministerien von Deutschland. Und die Ämter und Behörden von Deutschland.
- Die Bundes-Fachstelle berät kleine Firmen bei Fragen zur digitalen Barrierefreiheit.
- Die Bundes-Fachstelle berät manchmal auch große Firmen.

- Die Bundes-Fachstelle berät auch andere Organisationen. Zum Beispiel Vereine, Kirchen, Parteien und Gewerkschaften.
- Alle Menschen können sich die Infos von der Bundesfachstelle im Internet anschauen.
Die Internet-Seite von der Bundes-Fachstelle ist: www.bundesfachstelle-barrierefreiheit.de
Kompetenz-Zentrum Barrierefreiheit Volmarstein

Die Abkürzung dafür ist: KBV.
Beim KBV arbeiten Fachleute für Barrierefreiheit.

Zum Beispiel Fachleute für:
- digitale Barrierefreiheit
- barrierefreies Bauen
- Hilfsmittel
- Leichte Sprache

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
kennen sich gut aus mit Barrierefreiheit.
Sie erklären anderen Menschen:
- Was ist Barrierefreiheit?
- Wer braucht Barrierefreiheit?

Das KBV hatte die Idee für die Toolbox.
Das war im Jahr 2020.
Immer mehr Menschen haben bei der Arbeit und zu Hause einen Computer und das Internet benutzt.
Deshalb wurde die Barrierefreiheit immer wichtiger.
Die Fachleute vom KBV haben die Internet-Seite Toolbox entwickelt und viele Tipps geschrieben.

Das KBV berät auch die Ämter und Behörden und die Ministerien im Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Das Projekt heißt Agentur Barrierefrei NRW.
Das KBV gehört zu einer großen Einrichtung
aus dem Ort Volmarstein.
Die Einrichtung heißt Evangelische Stiftung Volmarstein.
Die Internet-Seite vom KBV ist:
www.kb-esv.de

Mit dieser Erklärung sagen wir: Diese Seiten sind barrierefrei.
Barrierefrei bedeutet:
Es gibt keine Hindernisse.
Alle Menschen können die Internet-Seiten nutzen.
Diese Erklärung gilt für die Internet-Seite
toolbox-barrierefrei.de.
Es gibt Regeln für Barrierefreiheit.

Dafür sind die Regeln da: Möglichst viele Menschen sollen die Seite nutzen können:
- Zum Beispiel blinde Menschen.
- Oder Menschen ohne Finger
- Oder Menschen, die nicht gut hören

Die Regeln stehen im Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz.
Der kurze Name ist BGG.
Die Regeln stehen auch in der barrierefreien Informations-Technik-Verordnung.
Der kurze Name dafür ist BITV.
Wir haben die Barrierefreiheit auf der Internet-Seite getestet.
Das ist das Ergebnis: Alles auf dieser Internet-Seite ist barrierefrei.
Diese Erklärung ist vom xx.xx.2026.
Sie können Probleme melden
Vielleicht haben Sie Probleme bei der Nutzung dieser Internet-Seite.
Dann melden Sie uns diese Probleme.
Sie finden unsere Kontakt-Daten
ganz unten auf der Internet-Seite unter „Barriere melden“.

Es gibt ein Schlichtungs-Verfahren

Sie haben Ihre Probleme mit der Internet-Seite gemeldet.
Aber das Problem ist geblieben.
Jetzt können Sie der Schlichtungs-Stelle Bescheid sagen.
Das will die Schlichtungs-Stelle:
Es soll keinen Streit geben zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes.
Die Schlichtungs-Stelle hilft, eine Lösung zu finden.
Das nennt man Vermittlung. Ein anderes Wort für diese Vermittlung ist Schlichtungs-Verfahren.
Es kostet kein Geld.
Sie brauchen keinen Anwalt für die Schlichtungs-Stelle.
Das sind die Kontakt-Daten von der Schlichtungs-Stelle:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung
für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: 030 185 27 28 05
Fax: 030 185 27-29 01
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de