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Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Kompetenzzentrum Barrierefreiheit Volmarstein ist bemüht, seine Website und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter https://toolbox-barrierefrei.de veröffentlichte Website.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen.

Diese Website ist teilweise mit den Anforderungen der BITV 2.0 vereinbar. Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei.

Die Anforderungen des Prüfschritts 9.1.4.11 „Kontrast von grafischen Bedienelementen und grafischen Objekten“ sind derzeit nicht vollständig erfüllt. Bei den Symbolen für „Aufwand“ und „Anspruch“ in den Beschreibungen der Tools werden transparente Grafiken verwendet. Falls Nutzende eine nutzerspezifische Farbeinstellung verwenden, kann es sein, dass die Symbole zu wenig Kontrast zum Hintergrund haben und deshalb schwer zu erkennen sind.

Wir arbeiten an der Überarbeitung der betroffenen Komponenten, um die Kontrastanforderungen der EN 301 549 bzw. WCAG 2.1 zu erfüllen. Die Behebung ist in den nächsten Tagen vorgesehen.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Juni 2026 durchgeführten Selbstbewertung.

Feedback

Sollten Sie Probleme haben auf Inhalte unserer Website zuzugreifen oder möchten Sie uns auf Mängel hinweisen, welche die Barrierefreiheit dieser Website beeinträchtigen, dann schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an: digitales@kb-esv.de oder nutzen Sie die Kontaktmöglichkeiten über Barriere melden.

Schlichtungsverfahren

Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.

Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mithilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.

Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen.

Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin

Telefon: 030 18 527-2805
Fax: 030 18 527-2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de

Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de

Die Erklärung wurde zuletzt am 23.06.2024 aktualisiert.