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Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Fragen und Antworten Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Beispiel - Info:
  • Anspruch: kennenlernen
  • Aufwand: 5 bis 15 Minuten
  • Zielgruppe: Management
Mit Paketen gefüllter Miniatur-Einkaufswagen, der auf einer Laptop-Tastatur steht.

Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit hat häufige Fragen und Antworten (FAQ) rund um das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) zusammengestellt. Das BFSG ist am 28. Juni 2025 in Kraft getreten.

Beantwortet werden u.a. Fragen:

  • zum Hintergrund des BFSG,
  • zu grundlegenden im BFSG verwendeten Begriffen,
  • zu Unterschieden zwischen den für Behörden geltenden Gesetzen und dem BFSG,
  • zum Geltungsbereich des BFSG,
  • zu Fristen und Ausnahmeregelungen,
  • zur Marktüberwachung und
  • zu den technischen Standards und Anforderungen der im BFSG geforderten Barrierefreiheit.

Gemäß § 15 BFSG bietet die Bundesfachstelle Barrierefreiheit Kleinstunternehmen Beratung zum BFSG an, führt allerdings keine Rechtsberatungen durch.

Kleinstunternehmen sind Unternehmen, die weniger als 10 Personen beschäftigen und die entweder einen Jahresumsatz von höchstens 2 Millionen Euro erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 2 Millionen Euro beläuft.

Die FAQ spiegeln den aktuellen Wissensstand der Bundesfachstelle Barrierefreiheit wider und werden zukünftig regelmäßig aktualisiert und erweitert.

Quelle

Fragen und Antworten erstellt in Kooperation mit
Bundesfachstelle Barrierefreiheit