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Bankdienstleistungen für Verbraucher

Fragen und Antworten Bankdienstleistungen für Verbraucher

Beispiel - Info:
  • Anspruch: kennenlernen
  • Aufwand: 5 bis 15 Minuten
  • Zielgruppe: Management
Foto zeigt eine Person vor dem Computer, die in einer Hand ein Smartphone und in der anderen eine Bankkarte hält.

Nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) müssen Bankdienstleistungen für Verbraucher seit dem 28. Juni 2025 barrierefrei umgesetzt sein.

Beantwortet wird in den FAQ der Bundesfachstelle Barrierefreiheit u.a.:

  • was genau neben Kreditverträgen, Eröffnen eines Zahlungskontos und E-Gelddienstleistungen genau unter das BFSG fällt,
  • welche technischen Anforderungen Software und Apps zur Erbringung der Bankdienstleistungen erfüllen müssen und
  • welche Anforderungen der Verständlichkeit im Online-Banking zu erfüllen sind.

In der Toolbox finden sich weitere Tools zum Thema Bankdienstleistungen.

Quelle

Fragen und Antworten erstellt in Kooperation mit
Bundesfachstelle Barrierefreiheit