Fragen und Antworten Bankdienstleistungen für Verbraucher
Beispiel - Info:
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Anspruch:
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Aufwand:
- Zielgruppe: Management

Nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) müssen Bankdienstleistungen für Verbraucher seit dem 28. Juni 2025 barrierefrei umgesetzt sein.
Beantwortet wird in den FAQ der Bundesfachstelle Barrierefreiheit u.a.:
- was genau neben Kreditverträgen, Eröffnen eines Zahlungskontos und E-Gelddienstleistungen genau unter das BFSG fällt,
- welche technischen Anforderungen Software und Apps zur Erbringung der Bankdienstleistungen erfüllen müssen und
- welche Anforderungen der Verständlichkeit im Online-Banking zu erfüllen sind.
In der Toolbox finden sich weitere Tools zum Thema Bankdienstleistungen.